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Bildrechte im Tourismus: Stolperfallen und Lösungsansätze

 

Der Fall: Abmahnung durch den Fotografen

Eine Vermieterin lädt Bilder vom Fotoportal des eigenen Tourismusverbands herunter und verwendet diese auf ihrer Website, mit Eintrag des Fotografen und der Quelle im Impressum – eine gängige Praxis, die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Portals scheinbar legitimiert ist. Doch Jahre später erreicht das Haus eine Abmahnung. Ein Anwalt, der den Fotografen vertritt, fordert Schadensersatz und Lizenzgebühren. Der Vorwurf: Der Fotograf habe der Tourismusorganisation keine Rechte zur Weitergabe eingeräumt. Folglich sei die Nutzung der Bilder auf der Website unrechtmäßig.

 

Wer trägt die Verantwortung? Und wie können sich Vermieter schützen?

 

 

Ursachen: Unsicherheiten bei Bildrechten

Das Problem liegt häufig in der lückenhaften Weitergabe von Nutzungsrechten. Fotografen, die Bilder für einen TVB erstellen, übertragen manchmal nur eingeschränkte Nutzungsrechte – etwa zur eigenen Verwendung durch die Organisation. Wenn keine klare vertragliche Regelung vorliegt, darf die Organisation die Bilder nicht an Dritte weitergeben. Vermieter, die diese Bilder dennoch nutzen, handeln unwissentlich rechtswidrig.

 

Konsequenzen: Hohe Kosten und rechtliche Unsicherheit

Abmahnungen sind nicht nur teuer, sondern auch zeitaufwendig. Neben Anwalts- und evtl. Gerichtskosten kommen oft hohe Lizenznachforderungen hinzu. Hier geht es schnell um viele tausend Euro.

 

 

Lösungsansätze: Prävention statt Reaktion

Um solche Probleme zu vermeiden, sollten Unternehmen einige Grundsätze im Umgang mit Bildern beachten:

 

1. Eigene Bilder erstellen lassen:

Die sicherste Lösung ist, Bilder durch professionelle Fotografen erstellen zu lassen. So haben Vermieter die volle Kontrolle über die Nutzungsrechte.

 

2. Klare vertragliche Regelungen:

Bei der Beauftragung eines Fotografen ist es entscheidend, alle Rechte schriftlich festzulegen. Dazu gehören:

 

  • Zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte
  • Rechte zur Weitergabe an Dritte
  • Rechtssichere Dokumentation (Beispiel weiter unten)

 

3. Prüfung externer Inhalte:

Wenn Bilder von Dritten, wie Tourismusorganisationen oder Stockfoto-Plattformen, genutzt werden, sollten die Lizenzbedingungen genau geprüft werden. Im Zweifel ist es ratsam, eine schriftliche Bestätigung über die Weitergaberechte einzuholen.

 

4. Rechteverwaltung und Nachweise:

Bewahren Sie Verträge und Lizenzvereinbarungen sorgfältig auf. Im Fall einer Abmahnung sind diese Dokumente entscheidend, um Ihre Rechte zu belegen.

 

 

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Die Nutzung von Bildern im Internet ist unverzichtbar, doch der sorglose Umgang mit Bildrechten birgt Risiken. Vermieter und Tourismusorganisationen sollten sich der rechtlichen Verantwortung bewusst sein und proaktiv Maßnahmen ergreifen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Eigene Bilder und klare vertragliche Vereinbarungen sind der Schlüssel zu einer rechtssicheren und kostenfreien Zukunft – ohne unliebsame Abmahnungen.

 

Beispiel eines Vertrags mit dem Fotografen für ein uneingeschränktes Nutzungsrecht (Quelle: wko.at)

Muster Übertragung von uneingeschränkten Nutzungsrechten (= ausschließliches Werknutzungsrecht)

Die gegenständliche(n) Aufnahme(n) stammt(en) vom Unternehmen/Fotografen ......................, welcher als Urheber gilt.

Sie ist/sind urheberrechtlich geschützt und darf/dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Der Urheber überträgt Herrn/ Frau/dem Unternehmen ......... exklusiv sämtliche gewerblichen Nutzungsrechte sowie übertragbaren Rechte des Urheberrechts, das inkludiert die umfassenden und ausschließlichen Werknutzungsrechte, einschließlich aller Rechte an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen, insbesondere das Vervielfältigungs-, das Verbreitung-, Sende-, Zurverfügungsstellungs-, Vermietungs-, Verleih- und Weiterverkaufsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Die Übertragung ist räumlich, zeitlich und nach Verwendungszweck unbeschränkt und bezieht sich auch auf zukünftige, derzeit noch unbekannte Nutzungsarten. Auf das Recht der Urheberbezeichnung wird ausdrücklich verzichtet.

 

Danke fürs Lesen & bis bald!

 

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